Nutzungsstatut

Statut und Nutzungsordnung des Rundfunk-Kombinats Sachsen (RFK)

– diskutiert und abgestimmt am 12. Januar 2024

Was ist das Rundfunkkombinat?
– Das RFK ist ein nicht-kommerzielles und digitales Lokalradio, das sachsenweit ausgestrahlt wird. Es wird auch in den angrenzenden Teilen von Tschechien, Polen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Bayern empfangen. Das Rundfunkkombinat ist unabhängig, wird von den Sendungsmacher:innen selbst verwaltet und ist basisdemokratisch organisiert. Das heißt, dass die Mitglieder Entscheidungen gemeinsam und selbst treffen und Hierarchien vermieden werden.
– Ziel des Rundfunkkombinats ist das Ermöglichen und Ausstrahlen von Radioproduktionen in sächsischen Dörfern, Kleinstädten und Städten. Es soll eine Ausstrahlungsplattform für Freie Radios / Radio-Initiativen / Vereine / Gruppen und Einzelpersonen sein. Durch Workshops soll das Wissen der Freien Radios an Vereine und Gruppen weitergegeben und durch diese ergänzt werden.

– das Rundfunk-Kombinat ist ein inklusives Radio.

Organisation
– das Rundfunkkombinat ist in Arbeitsgruppen organisiert. Das heißt, dass sich jeweils eine Gruppe von Menschen besonders intensiv mit einem Thema des Rundfunkkombinats beschäftigt.
– die Kreise/Themen sind:

  • Koordination und Vernetzung
  • Programmgestaltung (Entgegennahme von Sendungsbewerbungen und -beschwerden, redaktionelle Programmplanung, Musik, Jingles etc.)
  • Technik
  • Workshops und Medienpädagogik und Vernetzung (auch Weiterbildung zu und Einhaltung von journalistischen Grundsätzen)
  • Medienpolitik
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Konfliktbewältigung

– um die Verantwortung auf möglichst viele Menschen zu verteilen und um zu verhindern, dass eine Person Einfluss auf alle Bereiche des Radios nimmt, ist die Teilnahme an maximal 4 von 7 Kreisen erwünscht.
– die Kreise beschäftigen sich mit ihren thematischen Fragestellungen und erarbeiten Entwürfe, die so gestaltet sein sollten, dass sich alle im Kreis darauf einigen können (Konsent-Prinzip).
– die Entwürfe werden dann der Koordinations-Gruppe des Rundfunkkombinats vorgelegt (Versammlung) und dort entschieden (verschiedene Abstimmungsmodi möglich; Konsent oder Mehrheitsprinzip)
– die Arbeitskreise treffen sich einmal im Monat und ernennen eine:n Sprecher:in, der/die zu den Treffen einlädt, sie vorbereitet und dafür sorgt, dass Protokolle der Treffen angefertigt und rumgeschickt/hochgeladen werden
– regionale Redaktionen arbeiten unabhängig, die regelmäßige Teilnahme eines Mitglieds jeder Redaktion an Treffen der RFK-Versammlung ist erwünscht, um zu berichten und mitzuentscheiden.

Sendungen im Rundfunkkombinat
– um einen Sendeplatz im RFK zu erhalten, soll als erster Schritt ein Konzept eingereicht werden. In dem Konzept soll stehen, wer die Sendung machen will, wie die Sendung heißen soll, um welche Themen es gehen soll und wie die Sendung gestaltet werden soll/in welcher Form. Beim Erarbeiten und Ausfüllen des Sendungskonzeptes helfen Mitglieder des Rundfunkkombinats auf Anfrage gerne aus.
– als nächstes soll eine erste Sendung produziert werden. Das kann während eines Workshops passieren, oder selbstständig.
– Der Arbeitskreis „Programmgestaltung“ hört sich die Sendung an und diskutiert, ob sie der Charta der Freien Radios und den Ideen des Rundfunkkombinats sowie dem Pressekodex entspricht. Daraufhin gibt sie eine Empfehlung an die Versammlung des RFK ab.
– im Koordinationsteam wird die Entscheidung darüber getroffen, ob sie Sendung im RFK ausgestrahlt wird. Danach erhält Sendungsmacher:in grundsätzliche Sendeberechtigung. Dasselbe gilt für Gruppen und Redaktionen. Wer dauerhaft auf einem festen Sendeplatz senden möchte, muss Vereinsmitglied sein/werden.
– Sendungen müssen die passende Länge für ihre Zeitslot haben (1 oder 1,5 oder 2 Stunden). Die Länge des Sendefensters sollten die Radiomachenden bei ihrer Bewerbung um einen Sendeplatz bedenken.
– Sendungen sind in allen Sprachen möglich.
– es besteht kreative und formale Freiheit bei der Gestaltung von Sendungen. Sie können sich an klassischen Rundfunkformaten orientieren, dürfen aber gerne auch alternative Arten des Radiomachens üben.

Workshops
– das Rundfunk-Kombinat bietet regelmäßig Workshops an, die zeigen sollen, welche Möglichkeiten es gibt, mit einfachen Aufnahmegeräten und einem Computer selbst eine Radiosendung aufzunehmen und sie im RFK zu senden.
– die Workshops richten sich an alle Menschen, Initiativen und Vereine, die Interesse am Radio haben und selbst vielleicht mal eine Sendung machen wollen, oder andere Menschen dabei unterstützen wollen.
– Es gibt Workshops zum Thema Live-Senden, Interviews, Feature, Aufnahme, Schnitt… die Formate sollen jeweils an den Kontext und die Zielgruppe angepasst werden.

Redaktionen im Rundfunkkombinat
– wir wünschen uns Redaktionen in ganz Sachsen, die eigenständig Radioproduktionen umsetzen. Sie sind jeweils für die Inhalte ihrer Sendungen verantwortlich. Für Redaktionen gilt dasselbe wie für einzelne Radiomacher:innen und sie funktionieren wie Kreise.

Musik im RFK
– im RFK soll internationale sowie lokale Musik zu hören sein. Dazu sind auch (kleine) Labels, die zu den Grundsätzen des RFK passen, eingeladen, ihre Musik im Programm des RFK vorzustellen/für das RFK bereitzustellen.

Wünsche
– wir wünschen uns, dass die Technik im Rundfunkkombinat (d.h. auch Software) von min. drei Personen verstanden und bedient werden kann, mindestens eine von drei Personen sollte eine Frau oder queer sein
– wir wünschen uns dass die die Leute, die im Rundfunk-Kombinat senden, sich auch über ihre Sendung hinaus im Verein engagieren (z.B. durch Teilnahme an Treffen und Verantwortungsübernahme bei Aufgaben)
– wir wünschen uns gegenseitiges Interesse an Sendungen und am Radioprogramm und konstruktive Kritik zum Programm

Prinzipien der Sendeplatzvergabe
– Leute können sich innerhalb des Programmschemas auf Sendeplätze ihrer Wahl bewerben.
– bei der Sendeplatzvergabe sollte darauf geachtet werden, dass das RFK ein Freies Radio für ganz Sachsen ist. Da es in Dresden, Leipzig und Chemnitz bereits Freie Radios gibt, sollten Radiosendungen aus anderen Orten besonders gute/bevorzugte Sendeplätze bekommen.
– dasselbe gilt für Radioproduktionen von Personen(-gruppen), die bisher nicht angemessen in anderen Medien als Redakteur:innen vertreten sind.

Umgang mit Technik
– Technik ist grundsätzlich zweckentsprechend, funktionsgerecht und sorgfältig zu behandeln. Mobile Aufnahmegeräte, Mischpulte etc. sind unbeschädigt und entsprechend der genehmigten Ausleihzeit wieder zurückzugeben. Defekte an Geräten sind umgehend zu melden.
– für Schäden, die durch Fahrlässigkeit oder als Folge des mutwilligen Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen entstehen, werden die Verursacher:innen oder deren Erziehungsberechtigte haftbar gemacht. Redaktionen haften für Schäden, die durch Gäste ihrer Sendungen verursacht werden.

Umgang miteinander im Verein und Diskussionskultur im Rundfunkkombinat (off air):
– wir wünschen uns, dass das Rundfunk-Kombinat ein Radioprogramm und Verein ist, in dem sich möglichst viele Menschen wohl und sicher fühlen
– gleichzeitig ist es normal, dass unterschiedliche Meinungen und Bewertungen bestehen und sich daraus Konflikte entwickeln können. Wir wünschen uns, dass Konflikte nicht vermieden, sondern bearbeitet und gelöst werden und zwar so, dass möglichst beide Parteien mit dem Ergebnis zufrieden sein können.
– Albernheit und Humor sind im Rundfunkkombinat willkommen
gleichzeitig gibt das RFK verbaler, psychischer und physischer Gewalt keinen Platz.
– ein Übergriff bedeutet, die Grenze(n) einer anderen Person bewusst oder unbewusst zu übertreten: mit Worten, ohne Worte oder körperlich. Dabei kommt es nicht nur darauf an, wie etwas gemeint war oder was die Person gedacht hat, sondern das Gefühl der Person, die es betrifft, ist wichtiger, darauf kommt es an. Daran sollte sich bei der Lösung von Konflikten im Rundfunk-Kombinat orientiert werden.
– daher wünschen wir uns, dass Konflikte oder Spannungen möglichst früh angesprochen werden, und überlegt wird, was in der Situation besser gewesen wäre oder in Zukunft helfen würde.
– bei Bedarf kann die Gruppe für Konfliktbewältigung im RFK kontaktiert werden um zu überlegen, wie ein persönliches Gespräch zwischen den Konfliktparteien Sinn macht und ob dafür z.B. eine Moderation gebraucht wird.

Inhalte der Sendungen im RFK (on air)
– wir wollen aktiv Menschen mit einbeziehen, die und deren Stimmen unterrepräsentiert sind. Wir wollen politische Positionen und Differenzen respektieren und verhandeln.
– wir wünschen uns, dass vermutete Verstöße gegen die folgende Regel offen und nicht verurteilend diskutiert werden, denn wir wollen eine Plattform des gemeinsamen Lernens sein.
– menschenverachtenden und diskriminierenden Inhalten geben wir im Programm des RFK keinen Platz. Offensichtliche Falschmeldungen sowie rechtsextremes, verschwörungs-ideologisches und fundamentalistisch-religiöses Gedankengut lassen wir nicht zu.
– wir orientieren uns bei der Diskussion über Sendungsinhalte an der Definition der Antidiskriminierungsstelle Sachsen: Wir sprechen von Diskriminierung, wenn Menschen oder Gruppen als ungleich oder minderwertig angesehen und deshalb schlechter als andere dargestellt oder in ihrer Würde verletzt werden. Dabei muss bedacht werden, dass Diskriminierung nur im Zusammenspiel mit gesellschaftlichen Machtverhältnissen möglich ist. Dabei handelt es sich um historisch gewachsene Ungleichheiten, durch die manche Menschen Vorteile haben und andere benachteiligt werden. So können zum Beispiel weiße Deutsche keine rassistische Diskriminierung erfahren, wohl aber eine ungerechte Behandlung, wie z.B. Mobbing. Oder sie erfahren andere Diskriminierungen, z.B. Behindertenfeindlichkeit oder Trans-Feindlichkeit.
– bei Beschwerden von Hörer:innen oder Mitgliedern des RFK wird die Sendung zunächst ausgesetzt und der Kreis Programmplanung bereitet eine Diskussion über die Sendung vor und sammelt bis zur nächsten Versammlung Argumente für und gegen eine weitere Ausstrahlung. Dafür sollten einige Mitglieder des Kreises die Sendung vollständig angehört haben
– bei der nächsten Versammlung wird mit oder ohne den/die Sendungsmacher:in über die Sendung gesprochen und abgestimmt, ob es sich auf Grundlage unserer Regeln um einen Verstoß handelt, oder nicht
– wenn der Inhalt einer Sendung gegen die oben genannten Regeln verstößt, können Sendeplatz und Mitgliedschaft von der Versammlung entzogen werden

– es gibt folglich keinen Anspruch auf Mitgliedschaft im Verein oder einen Sendeplatz. Das Mitglied hat die Entscheidung der Versammlung zu akzeptieren.
– die Versammlung kann auch ein öffentliches Statement beschließen, das vom Arbeitskreis Programmplanung entworfen und in der Versammlung abgestimmt wird.

Sendeschema
– das Sendeschema des RFK entsteht mit der Zeit und soll unterschiedliche regionale sowie tagesaktuelle Magazine am Morgen und Abend beinhalten. Außerdem ist Platz für Kinder- und Jugendsendungen, Musiksendungen, kulturelle und experimentelle Sendungen, Sendungen in nicht-deutscher Sprache, sowie Podcasts. Außerdem Musik und DJ-Sets.